- 2684 - o. J. o. T. o. O. (1302-1319.) Heinrich, Bischof von Breslau, befiehlt (den Pfarrern von Maria Magdalena und Elisabeth) ohne dabei den althergebrachten Ritus und die guten Gewohnheiten der Juden, welche die kirchlichen Satzungen dulden, ändern zu wollen, bei Verlust ihres Amtes den Fleischern in Breslau bei Strafe des Bannes zu gebieten, nicht fernerhin zu gestatten, dass der Judenbischof in ihrem Schlachthause das Judenvieh schlachte und dafür ihnen überlasse, was die Juden verschmähen. Dieses Gebot soll vor dem Volke in deutscher Sprache verkündet werden. Cod. dipl. Siles. V, 58. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |